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   LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13   

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LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13 (https://dejure.org/2013,42288)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.11.2013 - 5 Sa 317/13 (https://dejure.org/2013,42288)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. November 2013 - 5 Sa 317/13 (https://dejure.org/2013,42288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mittelbare Benachteiligung wegen des Alters bei Stellenausschreibung ("null bis zwei Jahre Berufserfahrung") - Bestenauslese in der Privatwirtschaft - rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mittelbare Benachteiligung wegen des Alters bei Stellenausschreibung ("null bis zwei Jahre Berufserfahrung") - Bestenauslese in der Privatwirtschaft - rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs

  • IWW

    §§ 1, 3, 15 Abs. 2 AGG § 242 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diskriminierung und objektive Eignung; Bestenauslese in der Privatwirtschaft; Entschädigungsanspruch und Rechtsmissbrauch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung und objektive Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch Anforderung eines überdurchschnittlich guten Examens in Stellenausschreibung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mittelbar diskriminierende Stellenanzeige ("null bis zwei Jahre Berufserfahrung")

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Dagegen hat der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts bei einer Stellenausschreibung, bei der ein Arbeitgeber für ein Traineeprogramm "Hochschulabsolventen/Young Professionells" gesucht und die Ausschreibung ausdrücklich an "Berufsanfänger" gerichtet hatte, den Tatbestand einer unmittelbaren Benachteiligung geprüft (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498).

    Die Benachteiligung liegt bereits in der Versagung einer Chance (st. Rspr., vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

    Die objektive Eignung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

    Der Arbeitgeber dürfe nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494).

    Für den öffentlichen Dienst (nicht: für die Privatwirtschaft) nimmt der 8. Senat zudem unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG an, dass der öffentliche Arbeitgeber berechtigt sei, in der Stellenausschreibung eine bestimmte Mindestnote zu verlangen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494).

    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 24. Januar 2013- 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - EzA § 15 AGG Nr. 17) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - EzA § 15 AGG Nr. 17) .

    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498) .

    Dabei kann dahin stehen, ob die Rechtfertigung dazu führt, dass es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung fehlt (so BAG 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - BAGE 131, 342) , oder ob gleichwohl von einer tatbestandlich gegebenen mittelbaren Benachteiligung auszugehen wäre ( so wohl BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498) .

    § 10 Satz 3 AGG zählt dann, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, Beispielsfälle auf, ohne dass es sich um einen abschließenden Katalog handelt (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181) .

    Unter einem "legitimen Ziel" iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG sind nicht nur im Interesse der Allgemeinheit liegende Ziele zu verstehen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181) .

    (2) Zu dem weiteren von der Beklagten vorgebrachten Argument, sie habe das Ziel verfolgt, jungen Kollegen den Berufseinstieg zu erleichtern, hat das BAG bereits in der Entscheidung vom 24. Januar 2013 (8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498) Stellung genommen.

    Für die fehlende Ernsthaftigkeit der Bewerbung, d.h. den Rechtsmissbrauch, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet, wobei der Arbeitgeber Indizien vortragen muss, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

    Dagegen kann ein krasses Missverhältnis zwischen dem Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle und der Qualifikation des Bewerbers die Ernsthaftigkeit der Bewerbung in Frage stellen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Die Benachteiligung liegt bereits in der Versagung einer Chance (st. Rspr., vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

    Die objektive Eignung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

    Für den öffentlichen Dienst (nicht: für die Privatwirtschaft) nimmt der 8. Senat zudem unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG an, dass der öffentliche Arbeitgeber berechtigt sei, in der Stellenausschreibung eine bestimmte Mindestnote zu verlangen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494).

    Für die fehlende Ernsthaftigkeit der Bewerbung, d.h. den Rechtsmissbrauch, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet, wobei der Arbeitgeber Indizien vortragen muss, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

    Dagegen kann ein krasses Missverhältnis zwischen dem Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle und der Qualifikation des Bewerbers die Ernsthaftigkeit der Bewerbung in Frage stellen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 24. Januar 2013- 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - EzA § 15 AGG Nr. 17) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - EzA § 15 AGG Nr. 17) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    § 10 Satz 3 AGG zählt dann, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, Beispielsfälle auf, ohne dass es sich um einen abschließenden Katalog handelt (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181) .

    Unter einem "legitimen Ziel" iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG sind nicht nur im Interesse der Allgemeinheit liegende Ziele zu verstehen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Der Arbeitgeber dürfe nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494).

    Für den öffentlichen Dienst (nicht: für die Privatwirtschaft) nimmt der 8. Senat zudem unter Hinweis auf Art. 33 Abs. 2 GG an, dass der öffentliche Arbeitgeber berechtigt sei, in der Stellenausschreibung eine bestimmte Mindestnote zu verlangen (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA § 15 AGG Nr. 16; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Für eine innerbetriebliche Stellenausschreibung hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, die Beschränkung des Bewerberkreises auf Arbeitnehmer im ersten Berufs-/Tätigkeitsjahr stelle eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar (BAG 18. September 2009 - 1 ABR 47/08 - BAGE 131, 342).

    Dabei kann dahin stehen, ob die Rechtfertigung dazu führt, dass es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung fehlt (so BAG 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - BAGE 131, 342) , oder ob gleichwohl von einer tatbestandlich gegebenen mittelbaren Benachteiligung auszugehen wäre ( so wohl BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - NZA 2013, 498) .

  • ArbG Köln, 23.01.2013 - 3 Ca 3734/12

    Entschädigungsansprüche und Schadenersatzansprüche wegen angeblicher

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2013 - 3 Ca 3734/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2012 - 3 Ca 3734/12 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch den Betrag von EUR 12.000,00 nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01.03.2012.

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Sie stellt nur dann keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar, wenn davon ausgegangen werden kann, dass mit einer höheren Berufserfahrung eine Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbunden ist (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - NZA 2013, 625; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - BAGE 138, 312) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Sie stellt nur dann keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar, wenn davon ausgegangen werden kann, dass mit einer höheren Berufserfahrung eine Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbunden ist (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - NZA 2013, 625; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - BAGE 138, 312) .
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
    Ob an dessen Fehlen bzw. Vorliegen ausnahmsweise angeknüpft werden dürfe, sei nicht für den Tatbestand der Benachteiligung, sondern allein für deren mögliche Rechtfertigung nach den §§ 8 bis 10 AGG und § 5 AGG relevant (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Ob an dessen Fehlen bzw. Vorliegen ausnahmsweise angeknüpft werden darf, ist nicht für den Tatbestand der Benachteiligung, sondern allein für deren mögliche Rechtfertigung relevant (BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 22, juris; LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13, Rn. 42, juris).

    Mit steigendem Alter ist jedoch typischerweise eine größere Berufserfahrung verbunden, so dass Stellenanzeigen, die ausdrücklich an Berufsanfänger gerichtet sind, als mittelbar diskriminierend einzustufen sind (vgl. LAG Hamm, 25.07.2014 aaO., Rn. 45; LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13 - juris; LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2012 - 4 Sa 246/12, Rn. 88, juris; LAG Saarland, 11.02.2009 - 1 TaBV 73/08, Rn. 56, juris; LAG Hessen, 06.03.2008 - 9 TaBV 251/07, Rn. 26, juris; Thüsing, Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, 2. Aufl., Rn. 682; Adomeit/Mohr, aaO. § 3 Rn 195; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt, AGG, 4. Aufl, § 3, Rn. 113; Buschmann in Däubler/Bertzbach, AGG, 3. Aufl., § 11 Rn. 15; a. A. LAG Berlin, 21.07.2011 aaO., Rn. 37; Wichert/Zange, DB 2007, 970; Falke in Rust/Falke, AGG, § 11 Rn. 645).

  • LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14

    AGG-Klage wegen Alterdiskriminierung - 60jähriger selbständiger Rechtsanwalt

    Eine mittelbare Benachteiligung ist anzunehmen, weil mit steigendem Alter typischerweise eine größere Berufserfahrung verbunden ist (vgl. LAG Köln 20.11.2013 - 5 Sa 317/13 - juris).
  • LAG Hessen, 13.05.2014 - 15 Sa 1301/13

    Entschädigung wegen Diskriminierung bezüglich Lebensalters

    Auch aufgrund eines Vergleichs mit dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist dies nicht angezeigt (vgl. LAG Köln, 20. November 2013 - 5 Sa 317/13 - Rn 45 juris).
  • VG Arnsberg, 15.03.2017 - 2 K 1896/15
    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 B 123.86 -, juris Rn. 5 (zum höheren Justizdienst); Urteil vom 12. Januar 1967 - II C 86.63 -, juris Rn. 23 (zum höheren Justizdienst); Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienstrecht, 2015, 17. Kapitel Rn. 9 Fn. 26 (S. 127); vgl. ferner allgemein zur Zulässigkeit einer Handhabung im hier interessierenden Sinne ("Mindestnote"): OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - 6 E 425/07 -, juris Rn. 7, und vom 25. November 2010 - 6 E 1038/10 -, juris Rn. 2 (jeweils zum höheren Dienst der Finanzverwaltung); BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 3 CE 16.126 -, juris Rn. 14; vgl. auch BAG, Urteile vom 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 -, juris Rn. 31, vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 -, juris Rn. 36, und vom 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 -, juris Rn. 47 f.; LAG Köln, Urteil vom 20. November 2013 - 5 Sa 317/13 -, juris Rn. 44 f.; Hess. LAG, Urteil vom 13. Mai 2014 - 15 Sa 1301/13 -, juris Rn. 59.
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